Datenschutz nach GDPR
Anwendungsbereich
Diese Regelungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern in Deutschland
Sie finden Anwendung, wenn Waren oder Dienstleistungen an Personen in Deutschland angeboten werden oder deren Verhalten beobachtet wird, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt
Erfasst sind sowohl elektronische Daten als auch strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen
Eine Nutzung zu rein persönlichen oder familiären Zwecken fällt nicht unter diese Bestimmungen
Grundsätze der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung folgender Anforderungen:
Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz
Zweckbindung an klar definierte Verarbeitungsziele
Beschränkung auf notwendige Datenmengen sowie Sicherstellung der Richtigkeit
Begrenzung der Speicherdauer auf das erforderliche Maß
Gewährleistung von Integrität und Vertraulichkeit, um unbefugten Zugriff oder Offenlegung zu verhindern
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen können folgende Ansprüche geltend machen:
Auskunft über gespeicherte Daten sowie Information über deren Verarbeitung
Berichtigung unzutreffender Angaben
Löschung personenbezogener Daten (Recht auf Vergessenwerden)
Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Übertragbarkeit der Daten in einem strukturierten Format
Widerruf erteilter Einwilligungen
Bei Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich
Pflichten von Auftragsverarbeitern
Externe Dienstleister, beispielsweise im Bereich Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Daten ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen zu verarbeiten
Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten mitzuwirken
Verletzungen des Datenschutzes unverzüglich zu melden
Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Soweit erforderlich, eine verantwortliche Person für den Datenschutz zu benennen und diese der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde zu melden
Datenübermittlung in Drittländer
Bei einer Übertragung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, beispielsweise durch:
Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission
Standardvertragsklauseln (SCC)
Zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen
Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland (BfDI) ist befugt:
Kontrollen und Prüfungen durchzuführen
Die Verarbeitung auszusetzen oder zu untersagen, sofern Verstöße vorliegen
Geldbußen zu verhängen, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Einhaltung der Datenschutzanforderungen
Die Verarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte der betroffenen Personen sowie transparenter und nachvollziehbarer Abläufe
Zur Reduzierung von Risiken im Bereich Datenschutz werden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen eingesetzt